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   FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08   

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FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08 (https://dejure.org/2009,18199)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 14 K 277/08 (https://dejure.org/2009,18199)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 14 K 277/08 (https://dejure.org/2009,18199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen für die Zeit ab dem 01.01.2006 zulässig

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 KraftStG; § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG; § ... 23 Abs. 6a StVZO; Kraftfahrzeugsteuer; Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen für die Zeit ab dem 01.01.2006 zulässig; Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az.: II B 44/09
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung zugunsten des Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz; Schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage bei Erwartung ...

  • Judicialis

    KraftStG 2002 § 8; ; KraftStG 2002 § 12 Abs. 2; ; StVZO § 23 Abs. 6a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 8; KraftStG § 12
    Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen für die Zeit ab dem 01.01.2006 zulässig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen für die Zeit ab dem 01.01.2006 zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.04.2008 - II B 22/08

    Aussetzung der Vollziehung: Befugnis zur Änderung der Kraftfahrzeugsteuer - hier:

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Im Übrigen habe die Rechtsprechung bisher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21 Dezember 2006 verneint (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 3. April 2008, BFH/NV 2008, 1364 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. April 2008 14 K 211/07).

    Eine Änderung der Bemessungsgrundlage liegt demnach auch dann vor, wenn sich die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs ändert, wobei die Änderung auf einer Veränderung der für die Einordnung eines Fahrzeugs maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhen kann (BFH- Beschluss vom 3. April 2008 II B 22/08, BFH-NV 2008, 1364; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...]).

    Doch liegt in der rückwirkenden Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung für die Zeit bis zum 31. Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1. Januar 2006 hinsichtlich des Steuersatzes, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind (so ausdrücklich BFH-Beschluss vom 14. April 2008 II B 36/08, UVR 2008, 299; BFH-Beschluss vom 3. April 2008 II B 22/08, BFH/NV 2008, 1364).

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Derartige Fahrzeuge waren kraftfahrzeugsteuerrechtlich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur alten Rechtslage als Personenkraftwagen einzustufen und konnten nur dann aufgrund der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO ausnahmsweise als andere Fahrzeuge i.S.d. § 8 Nr. 2 KraftStG nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden, wenn ihr verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht über 2.800 kg lag (vgl. BFH Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl. II 1983, 747 und BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl. II 1984, 461).

    Der Bundesfinanzhof hat jedoch zur alten Rechtslage, wie oben bereits dargestellt, ausdrücklich entschieden, dass Fahrzeuge, deren Zweck es ist, Personen nicht nur zu befördern, sondern ihnen auch das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug und damit eine besondere Art des Reisens zu ermöglichen, kraftfahrzeugsteuerrechtlich Personenkraftwagen sind (vgl. BFH Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl. II 1983, 747).

  • BFH, 14.04.2008 - II B 36/08

    Aussetzung der Vollziehung: Besteuerung von Wohnmobilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Doch liegt in der rückwirkenden Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung für die Zeit bis zum 31. Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1. Januar 2006 hinsichtlich des Steuersatzes, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind (so ausdrücklich BFH-Beschluss vom 14. April 2008 II B 36/08, UVR 2008, 299; BFH-Beschluss vom 3. April 2008 II B 22/08, BFH/NV 2008, 1364).

    Die steuerlichen Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO für die im Gesetz genannten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2800 kg waren seit Verkündung der Verordnung zur Änderung der StVZO im November 2004 und dem vor dem 1. Mai 2005 eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuerrechts allgemein bekannt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2008 II B 36/08 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung, BTDrucks. 16/519, 8).

  • BFH, 09.04.2008 - II R 62/07

    Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Leer läuft in diesem Zusammenhang auch der Einwand des Klägers, dass er sich der Steuererhöhung nicht mehr rechtzeitig durch Umbau, Verkauf , Abmeldung des Wohnmobils oder andere Dispositionen habe entziehen können, denn zwischen der Verkündung der Verordnung vom 2. November 2004 und dem Wirksamwerden der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO lagen mehrere Monate, in denen sich die Steuerpflichtigen auf die neue Rechtslage einstellen konnten (BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07, BStBl II 2008, 691, 693).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bis 1. Mai 2005 geltenden Rechtslage - Besteuerung des Wohnmobils mit einem Gesamtgewicht von über 2800 kg als anderes Fahrzeugbestand schon deshalb nicht, weil mit einer Neuregelung gerechnet werden musste (vgl. zu dieser Einschränkung des Rückwirkungsverbotes Entscheidungen des BverfG vom 30. April 1952 1 BvR 14/52 u.a., BVerfGE 1, 264, 280; vom 24. April 1953 1 BvR 102/51, BVerfGE 2, 237, 264).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bis 1. Mai 2005 geltenden Rechtslage - Besteuerung des Wohnmobils mit einem Gesamtgewicht von über 2800 kg als anderes Fahrzeugbestand schon deshalb nicht, weil mit einer Neuregelung gerechnet werden musste (vgl. zu dieser Einschränkung des Rückwirkungsverbotes Entscheidungen des BverfG vom 30. April 1952 1 BvR 14/52 u.a., BVerfGE 1, 264, 280; vom 24. April 1953 1 BvR 102/51, BVerfGE 2, 237, 264).
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Dieser Besteuerung lag die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Grunde, wonach Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 kg ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Personenkraftwagen, sondern als anderes Fahrzeug zu beurteilen waren (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1998 VII R 116/97, BStBl II 1998, 487).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07

    Aussetzung der Vollziehung - Kraftfahrzeugsteuerbescheidänderungen können im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Eine Änderung der Bemessungsgrundlage liegt demnach auch dann vor, wenn sich die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs ändert, wobei die Änderung auf einer Veränderung der für die Einordnung eines Fahrzeugs maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhen kann (BFH- Beschluss vom 3. April 2008 II B 22/08, BFH-NV 2008, 1364; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 10.04.2008 - 14 K 211/07

    Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Im Übrigen habe die Rechtsprechung bisher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21 Dezember 2006 verneint (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 3. April 2008, BFH/NV 2008, 1364 sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. April 2008 14 K 211/07).
  • BFH, 25.03.1999 - VII B 294/98

    KraftStG; rückwirkende Neufestsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08
    Geklärt ist zudem auch, dass bei der Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG nicht lediglich die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum nach Ergehen des betreffenden Kraftfahrzeugsteuerbescheids erlaubt ist, sondern ggf. auch rückwirkend von dem Zeitpunkt an, in dem sich die Bemessungsgrundlage oder der einschlägige Steuersatz geändert haben (BFH-Beschluss vom 25. März 1999 VII B 294/98, BFH/NV 1999, 1252).
  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

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